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EU-VERPACKUNGSVERORDNUNG
Seit dem 12. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab. Sie verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer, für jede Verpackung eine EU-Konformitätserklärung auszustellen und sie nachgelagerten Wirtschaftsakteuren sowie den Marktüberwachungsbehörden zugänglich zu machen.
Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die Konformitätserklärungen für sämtliche Verpackungsmaterialien bereit, die wir für den Versand unserer Luftfilter einsetzen – von Kartonagen, Kantenschutz und Paletten über Stretch- und Schutzfolien bis hin zu Klebebändern und Etiketten. Jede Erklärung dokumentiert Materialart und Materialcode nach Entscheidung 97/129/EG, Verwendungszweck und Recyclinganteil, die angewandten Normen (DIN EN 13427 ff.), die Einhaltung des Schwermetall-Grenzwerts von 100 mg/kg (Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom) sowie die Anforderungen aus REACH und der PFAS-Beschränkung nach Art. 5 PPWR.
Die Dokumente stehen als PDF zum Download bereit und können unmittelbar für Ihre eigene Compliance-Dokumentation, für Audits oder für Anfragen der Marktüberwachung verwendet werden. Wir aktualisieren sie, sobald sich Materialien, Lieferantenangaben oder rechtliche Anforderungen ändern – maßgeblich ist stets die hier veröffentlichte Fassung. Die zugehörigen technischen Unterlagen halten wir zur Einsicht bereit.
Bei Rückfragen zu einzelnen Erklärungen wenden Sie sich bitte an unsere Qualitätssicherung: info@luftfilterbau.de
Alle Erklärungen zur PPWR EU-Verpackungsverordnung können Sie unter diesem Link herunterladen:
https://www.luftfilterbau.de/de/staticnav/eu-verpackungsverordnung.html